Dipl.-Ing. Matthias Hering
Fachingenieur für Gebäudeerhaltung
Tel: (0 37 41) 13 70 50 
       Fax: (0 37 41) 13 28 54 
 hering-plauen@t-online.de


Herzlich Willkommen auf der Webseite vom Sachverständigenbüro Hering
Von der Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über mein Leitungsspektrum und lassen Sie sich von meiner Kompetenz überzeugen.
WERTERMITTLUNGEN
Herzlich Willkommen auf der Webseite vom Sachverständigenbüro Hering
Von der Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

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WERTERMITTLUNGEN
  • Ermittlung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie beschränkt dinglicher Rechte des Grundeigentums gemäß § 194 BauGB.

Definition des Verkehrswertes:

" Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

(Verkehrswertdefinition gemäß § 194 BauGB)

  • Ermittlung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie beschränkt dinglicher Rechte des Grundeigentums gemäß § 194 BauGB.

Definition des Verkehrswertes:

" Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

(Verkehrswertdefinition gemäß § 194 BauGB)

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