Dipl.-Ing. Matthias Hering
Fachingenieur für Gebäudeerhaltung
Tel: (0 37 41) 13 70 50 
       Fax: (0 37 41) 13 28 54 
 hering-plauen@t-online.de

Leistungen

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

  • Ermittlung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie beschränkt dinglicher Rechte des Grundeigentums gemäß § 194 BauGB, z. B. Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäfts-, Büro-, Gewerbegrundstücke, Industriegrundstücke, Gartengrundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Spezialimmobilien, landwirtschaftlichen Nutzflächen
          - auch unter Berücksichtigung bestehender beschränkt persönlicher              oder Grunddienstbarkeiten bzw. von Baulasten
  • Durchführung sonstiger Wertermittlungen
  • Ermittlung des Verkehrswertes beschränkt dinglicher Rechte an Grundstücken i. S. des § 194 BauGB:
          z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbräuche
  • Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Grundstücken und deren Werten stehen

Regionaler Haupttätigkeitsbereich:
  • Sachsen und Thüringen

Hauptsächlicher Tätigkeitsbereich:
  • Vogtlandkreis, einschließlich der Stadt Plauen
  • Landkreis Zwickau, einschließlich der Stadt Zwickau
  • Erzgebirgskreis, Südwestsachsen und Ostthüringen

Meine Auftraggeber sind:

  • Privatpersonen
  • Grundstücksgemeinschaften
  • Erbengemeinschaften
  • Firmen 
  • Kommunen und Verbände
  • Gerichte (Zivil-, Familien-, Vollstreckungs-, Straf-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte) aller Instanzen (Amts-, Land-, Oberlandesgerichte)
  • Staatsanwaltschaften
  • Insolvenzverwalter
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Kreditinstitute

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

  • Ermittlung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie beschränkt dinglicher Rechte des Grundeigentums gemäß § 194 BauGB, z. B. Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäfts-, Büro-, Gewerbegrundstücke, Industriegrundstücke, Gartengrundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Spezialimmobilien, landwirtschaftlichen Nutzflächen - auch unter Berücksichtigung bestehender beschränkt persönlicher oder Grunddienstbarkeiten bzw. von Baulasten
  • Durchführung sonstiger Wertermittlungen
  • Ermittlung des Verkehrswertes beschränkt dinglicher Rechte an Grundstücken i. S. des § 194 BauGB:  z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte,Nießbräuche
  • Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Grundstücken und deren Werten stehen

Regionaler Haupttätigkeitsbereich:
  • Sachsen und Thüringen

Hauptsächlicher Tätigkeitsbereich:
  • Vogtlandkreis, einschließlich der Stadt Plauen
  • Landkreis Zwickau, einschließlich der Stadt Zwickau
  • Erzgebirgskreis, Südwestsachsen und Ostthüringen

Meine Auftraggeber sind:

  • Privatpersonen
  • Grundstücksgemeinschaften
  • Erbengemeinschaften
  • Firmen 
  • Kommunen und Verbände
  • Gerichte (Zivil-, Familien-, Vollstreckungs-, Straf-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte) aller Instanzen (Amts-, Land-, Oberlandesgerichte)
  • Staatsanwaltschaften
  • Insolvenzverwalter
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Kreditinstitute

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

  • Ermittlung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie beschränkt dinglicher Rechte des Grundeigentums gemäß § 194 BauGB, z.B. Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäfts-, Büro-, Gewerbegrundstücke, Industriegrundstücke, Gartengrundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Spezialimmobilien, landwirtschaftlichen Nutzflächen
          - auch unter Berücksichtigung bestehender beschränkt persönlicher oder
            Grunddienstbarkeiten bzw. von Baulasten
  • Durchführung sonstiger Wertermittlungen
  • Ermittlung des Verkehrswertes beschränkt dinglicher Rechte an Grundstücken i. S. des § 194 BauGB:
          z. B. Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbräuche
  • Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Grundstücken und deren Werten stehen

Regionaler Haupttätigkeitsbereich:
  • Sachsen und Thüringen

Hauptsächlicher Tätigkeitsbereich:
  • Vogtlandkreis, einschließlich der Stadt Plauen
  • Landkreis Zwickau, einschließlich der Stadt Zwickau
  • Erzgebirgskreis, Südwestsachsen und Ostthüringen

Meine Auftraggeber sind:

  • Privatpersonen
  • Grundstücksgemeinschaften
  • Erbengemeinschaften
  • Firmen 
  • Kommunen und Verbände
  • Gerichte (Zivil-, Familien-, Vollstreckungs-, Straf-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte) aller Instanzen (Amts-, Land-, Oberlandesgerichte)
  • Staatsanwaltschaften
  • Insolvenzverwalter
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Kreditinstitute

Bewertungsanlässe:

Es gibt die vielfältigsten Gründe dafür, einen von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke zu beauftragen: 

+ Verkauf bzw. Kauf oder Beleihung einer Immobilie
Bevor Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben, wollen Sie Klarheit darüber haben, welcher Wert am Markt dafür erzielbar ist oder ob die Kaufpreisforderung realistisch ist.
Sie brauchen ein Gutachten, das Sie verschiedenen Banken zur Beleihungsgrundlage anbieten können (bankinterne Gutachten werden Ihnen in Rechnung gestellt und sind ausschließlich für das ausstellende Kreditinstitut verbindlich).

+ Vererben, Erben, Erbteilung, Schenkung, Nachlassregelung 
Sie wollen ein Testament erstellen oder im Vorgriff auf Ihr Testament Ihren Erben oder anderen Personen bereits heute eine Schenkung zukommen lassen.

Für eine gerechte Wertaufteilung Ihrer Immobilien ist deren Bewertung unabdingbar.
In Erbengemeinschaften befindlicher Immobilienbesitz führt oft zu Streitigkeiten hinsichtlich der weiteren Nutzung der Immobilien. Eine Realteilung ist deshalb oft hilfreich, wofür eine sachgerechte Bewertung der Immobilien erforderlich ist.

+ Einräumung von Wohnungsrechten, Nießbräuchen und weiteren beschränkt persönlichen oder Grunddienstbarkeiten
Sie wollen Klarheit über den Wert eines von Ihnen eingeräumten Wohnungsrechtes, Wegerechtes oder einer sonstigen Dienstbarkeit bzw. über die damit verbundene Wertminderung der dadurch belasteten Immobilie. Eine fachgerechte Bewertung hilft Ihnen weiter.

Scheidungsauseinandersetzung
Beide Parteien benötigen eine fachlich fundierte Bewertung des Immobilienbesitzes als Grundlage für die gerechte Auseinandersetzung.

Steuerliche Festsetzungen auf Grund von Bewertungen das Finanzamtes
Sie halten die vom Finanzamt für ihre Besteuerung (Vererbung, Schenkung, Überführung von Betriebs- in Privatvermögen) zu Grunde gelegten schematischen Immobilienbewertungen für nicht zutreffend.
Die Gutachtenerstellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann hierüber Klarheit bringen und Sie gegebenfalls vor drohenden Überzahlungen bewahren.

Bewertungsanlässe:

Es gibt die vielfältigsten Gründe dafür, einen von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke zu beauftragen: 

+ Verkauf bzw. Kauf oder Beleihung einer Immobilie
Bevor Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben, wollen Sie Klarheit darüber haben, welcher Wert am Markt dafür erzielbar ist oder ob die Kaufpreisforderung realistisch ist.
Sie brauchen ein Gutachten, das Sie verschiedenen Banken zur Beleihungsgrundlage anbieten können (bankinterne Gutachten werden Ihnen in Rechnung gestellt und sind ausschließlich für das ausstellende Kreditinstitut verbindlich).

+ Vererben, Erben, Erbteilung, Schenkung, Nachlassregelung 
Sie wollen ein Testament erstellen oder im Vorgriff auf Ihr Testament Ihren Erben oder anderen Personen bereits heute eine Schenkung zukommen lassen.
    Für eine gerechte Wertaufteilung Ihrer Immobilien ist deren Bewertung unabdingbar. In Erbengemeinschaften befindlicher Immobilienbesitz führt oft zu Streitigkeiten hinsichtlich der weiteren Nutzung der Immobilien. Eine Realteilung ist deshalb oft hilfreich, wofür eine sachgerechte Bewertung der Immobilien erforderlich ist.

    + Einräumung von Wohnungsrechten, Nießbräuchen und weiteren beschränkt persönlichen oder Grunddienstbarkeiten
    Sie wollen Klarheit über den Wert eines von Ihnen eingeräumten Wohnungsrechtes, Wegerechtes oder einer sonstigen Dienstbarkeit bzw. über die damit verbundene Wertminderung der dadurch belasteten Immobilie. Eine fachgerechte Bewertung hilft Ihnen weiter.

    Scheidungsauseinandersetzung
    Beide Parteien benötigen eine fachlich fundierte Bewertung des Immobilienbesitzes als Grundlage für die gerechte Auseinandersetzung.

    Steuerliche Festsetzungen auf Grund von Bewertungen das Finanzamtes
    Sie halten die vom Finanzamt für ihre Besteuerung (Vererbung, Schenkung, Überführung von Betriebs- in Privatvermögen) zu Grunde gelegten schematischen Immobilienbewertungen für nicht zutreffend.
    Die Gutachtenerstellung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann hierüber Klarheit bringen und Sie gegebenfalls vor drohenden Überzahlungen bewahren.
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