Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich verpflichtet meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und meine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.
Eine von mir höchstpersönliche Erbringung meiner angebotenen Leistung, von der Leistungsbesprechung bis zur Versendung des erstellten Gutachtens, d. h. es werden keinerlei Tätigkeiten an angestellte Gutachter oder Mitarbeiter verlagert, zumal ich über diese auch nicht verfüge.
Eine konsequente Einhaltung von compliance- Standards gegenüber öffentlichen Auftraggebern, wie Gerichten oder Behörden, ist für mich essentiell.
Die Honorierung meiner Leistungen erfolgt für Gerichtsaufträge gemäß der jeweils gültigen Fassung des Justizvollzugsentschädigungsgesetzes (JVEG).
Die Honorierung meiner Leistungen im privaten Bereich ist frei verhandelbar. Eine seitens des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. veröffentlichte Honorarempfehlung vom August 2016 kann hierfür ggf. dienlich sein.
Üblicherweise vereinbare ich nach eingehender Befragung zum Bewertungsobjekt ein Pauschalhonorar zuzüglich Nebenkosten gegen Nachweis und der Mehrwertsteuer. Dadurch weiß jeder Auftraggeber im Vorfeld der Begutachtung mit welchen Kosten er rechnen muss.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich verpflichtet meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und umparteiisch zu erfüllen und meine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.
Eine von mir höchstpersönliche Erbringung meiner angebotenen Leistung, von der Leistungsbesprechung bis zur Versendung des erstellten Gutachtens, d. h. es werden keinerlei Tätigkeiten an angestellte Gutachter oder Mitarbeiter verlagert, zumal ich über diese auch nicht verfüge.
Eine konsequente Einhaltung von compliance- Standards gegenüber öffentlichen Auftraggebern, wie Gerichten oder Behörden, ist für mich essentiell.
Die Honorierung meiner Leistungen erfolgt für Gerichtsaufträge gemäß der jeweils gültigen Fassung des Justizvollzugsentschädigungs-gesetzes (JVEG).
Die Honorierung meiner Leistungen im privaten Bereich ist frei verhandelbar. Eine seitens des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. veröffentlichte Honorarempfehlung vom August 2016 kann hierfür ggf. dienlich sein.
Üblicherweise vereinbare ich nach eingehender Befragung zum Bewertungsobjekt ein Pauschalhonorar zuzüglich Nebenkosten gegen Nachweis und der Mehrwertsteuer. Dadurch weiß jeder Auftraggeber im Vorfeld der Begutachtung mit welchen Kosten er rechnen muss.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bin ich verpflichtet meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und meine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.
Eine von mir höchstpersönliche Erbringung meiner angebotenen Leistung, von der Leistungsbesprechung bis zur Versendung des erstellten Gutachtens, d. h. es werden keinerlei Tätigkeiten an angestellte Gutachter oder Mitarbeiter verlagert, zumal ich über diese auch nicht verfüge.
Eine konsequente Einhaltung von compliance- Standards gegenüber öffentlichen Auftraggebern, wie Gerichten oder Behörden, ist für mich essentiell.
Die Honorierung meiner Leistungen erfolgt für Gerichtsaufträge gemäß der jeweils gültigen Fassung des Justizvollzugsentschädigungsgesetzes (JVEG).
Die Honorierung meiner Leistungen im privaten Bereich ist frei verhandelbar. Eine seitens des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. veröffentlichte Honorarempfehlung vom August 2016 kann hierfür ggf. dienlich sein.
Üblicherweise vereinbare ich nach eingehender Befragung zum Bewertungsobjekt ein Pauschalhonorar zuzüglich Nebenkosten gegen Nachweis und der Mehrwertsteuer. Dadurch weiß jeder Auftraggeber im Vorfeld der Begutachtung mit welchen Kosten er rechnen muss.
Gerne unterbreite ich Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Studium an der Hochschule für Architektur und Bauwesen (HAB) Weimar (heutige Bauhausuniversität) (1978-1983)
Abschluss als Diplomingenieur
Postgradualstudium an der Technischen Universität (TU) Dresden (1985-87)
Abschluss: Fachingenieur für Gebäudeerhaltung
Tätigkeit in einem größeren Bauplanungsbüro in Plauen (1983-1993)
seit 1990 im Bereich der Grundstücksbewertung als Berufssachverständiger tätig
seit 09.07.1993 durch die Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz- Plauen-Zwickau als Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke öffentlich bestellt und vereidigt
seit 1993 ausschließlich freiberuflich im eigenen Büro als Sachverständiger tätig
seit 01.01.1999 Mitglied im Landesverband Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V (LVS), der wiederum Mitglied im Bundesverband (BVS) ist
seit 29.12.1992 vom Regierungspräsidium Chemnitz als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der kreisfreien Stadt Plauen fortlaufend bestellt bis 30.06.2009 (Einverleibung der Stadt Plauen in den Vogtlandkreis)
seit 01.07.2009 durch die Landesdirektion Chemnitz bzw. dem Landrat des Vogtlandkreises als ehrenamtlicher Gutachter in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Vogtlandkreis fortlaufend bestellt
Privat:
Gründungsmitglied des seit 01.10.1990 bestehenden KIWANIS-Club Plauen, ein internationaler Service-Club, der vornehmlich benachteiligte Kinder im regionalen Umfeld unterstützt